Zur ersten Behandlung benötigen Sie eine Heilmittelverordnung für Sprach-, Sprech- und Stimmtherapie, diese erhalten Sie von Ihrem:
HNO-Arzt
Kinderarzt
Neurologen
Hausarzt
Kieferorthopäden
Zahnarzt
Hausbesuche führen wir auf ärztliche Verordnung durch.